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   BVerwG, 29.06.1981 - 5 B 27.81   

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https://dejure.org/1981,3775
BVerwG, 29.06.1981 - 5 B 27.81 (https://dejure.org/1981,3775)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1981 - 5 B 27.81 (https://dejure.org/1981,3775)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1981 - 5 B 27.81 (https://dejure.org/1981,3775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Aktualisierungsbegehrens für den maßgebenden Berechnungszeitraum hinsichtlich der Bewilligung von Ausbildungsförderung - Nachträgliche Zulassung eines Aktualisierungsbegehrens hinsichtlich der Bewilligung einer Ausbildungsförderung - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1981 - 5 B 27.81
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - ab.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Der Auszubildende ist aber gehalten, dieses Begehren, nachdem er das im Steuerbescheid festgesetzte Einkommen mit dem vom Einkommensbezieher im Bewilligungszeitraum erzielten Einkommen verglichen hat, unverzüglich anzubringen, sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 BAföG vorliegen (BVerwGE 58, 200 [BVerwG 12.07.1979 - 5 C 7/78]; Beschluß vom 29. Juni 1981 - BVerwG 5 B 27.81 - ).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 32.87

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Aktualisierungsbegehren -

    Sobald der Auszubildende Kenntnis von dem wesentlichen Inhalt des für die abschließende Entscheidung nach § 24 Abs. 2 Satz 3 BAföG maßgeblichen Einkommensteuerbescheids erlangt hat, obliegt es ihm, das im Steuerbescheid festgesetzte Einkommen mit dem im Bewilligungszeitraum erzielten Einkommen der Eltern zu vergleichen und unverzüglich ein Aktualisierungsbegehren anzubringen, sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 BAföG vorliegen (vgl. BVerwGE 58, 200 ; Beschluß vom 29. Juni 1981 - BVerwG 5 B 27.81 - sowie BVerwGE 87, 103 ).
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